Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Moin,
    PKH ist ein gutes Stichwort. Die bekommst Du aber nur, wenn Du Dir mit Deinem Einkommen einen Anwalt nicht leisten kannst.
    Besser ist da eine Rechtsschutzversicherung. Die sollte aber bei Abschluss der Kreditverträge bereits bestanden haben.

    Übrigens dürfen Anwälte auch auf Erfolgsbeteiligung arbeiten. Es ist aber sehr schwer so jemanden zu finden.
    Die meisten Anwälte wollen direkt erst einmal ein Paar Hundert Euro Vorschuß. Dem Anwalt ist es ja eigentlich egal ob er einen Prozess gewinnt oder nicht. Sein Geld bekommet er immer.

    Ich habe aber erfahren, dass es jemanden gibt der die Rechte an alten Kreditverträgen aufkauft. So wie ich gehört habe tritt der Kreditnehmer seine Rechte an seinen alten Verträgen ab, unterzeichnet eine Anwaltsvollmacht, bekommt Geld für die Abtretung und hat dann mit dem Vertrag nichts mehr zu tun.

    Wenn ich herausgefunden habe wo die Firma sitzt werde ich es Euch wissen lassen.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  3. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Heißt alte Verträge = abgezahlte Kredite?

  4. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ja,
    die Kredite müssen bereits abgezahlt oder von einem anderen Kredit abgelöst worden sein.
    Desweiteren sollten die Kredite eine Restschuld- Raten- oder Kreditversicherung (RSV) gehabt haben und in den Jahren 2002 bis 2010 abgeschlossen worden sein.

    Bei Neuigkeiten melde ich mich wieder.

    Solltest Du laufende Kredite oder auch abgezahlte Kredite haben kannst Du die bei "vertragswertcheck.de" kostenlos überprüfen lassen. Du musst mal nach der Seite googlen. Home - Vertragswertcheck

    Der Bankenschreck

  5. Avatar von Klaumada
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    WICHTIG.Nr. 132/2012 vom 20.08.2012

    Verhandlungstermin betreffend eine “Bearbeitungsgebühr” bei Darlehen aufgehoben



    Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Pressemitteilung Nr.94/2012 für den 11. September 2012 angekündigten Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer Entgeltklausel über eine “Bearbeitungsgebühr” bei Darlehen aufgehoben, weil die beklagte Sparkasse ihre Revision zurückgenommen hat. Damit ist das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Dresden, wonach die streitgegenständliche Klausel – “…Bearbeitungsgebühr (vom ursprünglichen Kreditbetrag) 2 %” – unwirksam ist, rechtskräftig.

  6. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Schade, ein positives Urteil des BGH wäre für alle Kunden besser gewesen. So ist es die gleiche Situation wie bisher: die Banken werden sich weigern, weil es kein oberes Urteil gibt.

  7. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Moin, ich bin es wieder.
    Das mit der zurückgenommenen Revision war doch voraus zu sehen. Die Banken haben doch überhaupt kein Interesse an einem Urteil.
    Stellt Euch doch mal vor was passieren würde wenn der BGH sagt: „Ja, Bearbeitungsgebühren sind unzulässig“.
    Spätestens am nächsten Tag müsste der Postbote mit mehreren LKW-Ladungen an Rückforderungsansprüchen bei den Banken vorbei kommen.
    Mit der Rücknahme der Revision und dem, damit verbundenen „Verhindern“ eines BGH-Urteils stehen dich die Banken doch viel besser.
    Der Kunde muss nun doch den Klageweg beschreiten um sein Geld zurück zu bekommen. Die Kalkulation der Banken sieht doch so aus, dass mehr als 90% aller Kunden keinen Ärger mit der Bank haben wollen und von einer Klage absehen. Obwohl eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
    Würde ein Kunde klagen, böte die Bank ihm spätestens im Gerichtstermin einen Vergleich an. (Ich spreche da aus Erfahrung). Hab´ ich ja schon öfter erwähnt, bei www.vertragswertcheck.de wurde mir und einigen meiner Kunden bereits sehr gut geholfen.
    Die Amtsgerichte Nürnberg, Stuttgart, Düsseldorf und Mönchengladbach schließen sich tendenziell den Richtersprüchen der verschiedenen OLG an.
    Und nun überlegt doch mal welche Banken in diesen Gerichtsbezirken ihren Sitz haben.
    Ein schönes Wochenende, Der Bankenschreck

  8. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    Moin, ich bin es wieder.
    Das mit der zurückgenommenen Revision war doch voraus zu sehen. Die Banken haben doch überhaupt kein Interesse an einem Urteil.
    Stellt Euch doch mal vor was passieren würde wenn der BGH sagt: „Ja, Bearbeitungsgebühren sind unzulässig“.
    Spätestens am nächsten Tag müsste der Postbote mit mehreren LKW-Ladungen an Rückforderungsansprüchen bei den Banken vorbei kommen.
    Mit der Rücknahme der Revision und dem, damit verbundenen „Verhindern“ eines BGH-Urteils stehen dich die Banken doch viel besser.
    Der Kunde muss nun doch den Klageweg beschreiten um sein Geld zurück zu bekommen. Die Kalkulation der Banken sieht doch so aus, dass mehr als 90% aller Kunden keinen Ärger mit der Bank haben wollen und von einer Klage absehen. Obwohl eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
    Würde ein Kunde klagen, böte die Bank ihm spätestens im Gerichtstermin einen Vergleich an. (Ich spreche da aus Erfahrung). Hab´ ich ja schon öfter erwähnt, bei www.vertragswertcheck.de wurde mir und einigen meiner Kunden bereits sehr gut geholfen.
    Die Amtsgerichte Nürnberg, Stuttgart, Düsseldorf und Mönchengladbach schließen sich tendenziell den Richtersprüchen der verschiedenen OLG an.
    Und nun überlegt doch mal welche Banken in diesen Gerichtsbezirken ihren Sitz haben.
    Ein schönes Wochenende, Der Bankenschreck
    Ich habe aber gehört, dass das OLG Stuttgart FÜR die Bearbeitungsgebühr entschieden hat.

  9. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syvell
    Ich habe aber gehört, dass das OLG Stuttgart FÜR die Bearbeitungsgebühr entschieden hat.
    Wenn wir beide dasselbe Urteil meinen dann bezieht sich das nur auf die Kontoführungsgebühren. Die Bearbeitungsgebühren bleiben davon unberührt.

  10. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Tja, daran sieht man, dass die Banken in ihren Ablehnungsschreiben auch noch dreist lügen. War zwar in dem Fall nicht die Santander, aber mir wurde in einem Schreiben einer anderen Bank was von einer Entscheidung FÜR die Bearbeitungsgebühr des OLG Stuttgart erzählt.

  11. Avatar von Alcapone
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo,
    habe auch den Musterbrief bezüglich der Bearbeitungsgebühren bei Krediten genutzt und an die Santander geschickt.
    Hatte einen Kredit aufgenommen und später aufgestockt.Natürlich hat die Santander es abgelehnt die Bearbeitungsgebühren zu erstatten.Sie schreiben die genannten Urteile sind auf ihre Verträge nicht anwendbar.Ist nun die Frage stimmt das so oder wollen die sich nur um die Zahlung drücken?
    Habe es online verfügbar,kann aber den Link hier nicht einstellen weil nicht genug Beiträge...??
    Wer will schreibt mich an und bekommt den Link zum nachlesen,oder stellt ihn freundlichweise online.



    Gruß Patrick

  12. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Das sind ja alles nur Standardbriefe, die die Banken verschicken.

    Die werden nicht freiwillig zahlen und die Lage ist leider nicht oberrichterlich geklärt. Es hilft wirklich nur der Weg zu Anwalt, oder man verzichtet halt, worauf die Banken wahrscheinlich setzen.

  13. Avatar von Alcapone
    Alcapone ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    nö,ich verzichte nicht.Gerade ein Urteil gelesen,da stand das die Banken sich rausreden wollen das angeblich diese Gebühr ja individuell vereinbart wurde.Genau dem hat das Gericht widersprochen.Also werde ich Anwalt damit beauftragen

  14. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Nochmal zum Thema mehrmalige Bearbeitungsgebühr bei einer Bank.

    Bespiel: Ich habe einen Vertrag bei der Bank xy abeschlossen. Dabei wurde eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Ein Jahr später wieder ein Vertrag bei Bank xy, wieder Bearbeitungsgebühr. Ein Jahr später wieder ein Vertrag bei Bank xy, wieder Bearbeitungsgebühr. Dann später erfolgt noch ein Aufstockung und die einzelnen Verträge werden zusammengefaßt. Wieder eine Bearbeitungsgebühr.
    Ich wüßte jetzt wirklich nicht, ob die Bearbeitungsgebühren der alten Verträge relevant sind, bzw. zu welchem Anteil? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

  15. Avatar von Ravemaster84
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Logisch betrachtet, würde ich nun sagen, dass man sich alle Bearbeitungsgebühren zurückholen sollte, sofern die Ansprüche nicht verjährt sind. Wie es mit Zinsen und Zinseszinsen für die Folgedarlehen inkl. der vorher bezahlten Gebühren aussieht: Sollte man Recht bekommen, dass die Gebühr unzulässig war, wäre ein Anspruch hier ebenfalls logisch. Auch hier wieder Verjährung beachten. Ich wäre erstmal dreist und würde davon ausgehen, dass diese Gebühren nie hätten in das Folgedarlehen gehen dürfen. Also Tilgungsplan OHNE diese Gebühren nachbauen. So wäre nun mein Ansatz, ob man damit am Ende dann wirklich Recht bekommt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

  16. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Das sind in den entsprechenden Verträgen jeweils so aus:

    Auszahlungbetrag: xx
    Ablösung interne Darlehen: + xx
    Zwischensumme: = xx
    RSV-Beitrag: + xx
    Nettodarlehensbetrag: = xx
    Sollzinssatz (gebunden): + xx
    Bearbeitungsgebühr: + xx
    Gesamtbetrag: = xx

  17. Avatar von Ravemaster84
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Du solltest bei dem Darlehen anfangen, bei welcher die Verjährung noch nicht eingetreten ist.

    Siehe: Die Verjährung von Bankforderungen - Kanzlei tmf&g – Rechtsanwälte und Notariat in Achim bei Bremen

    Solltest du keine verjährungshemmenden Maßnahmen eingeleitet haben (davon gehe ich mal nicht aus, da das Thema mit den Gebühren erst dieses Jahr richtig hoch gekocht ist), dann sind alle Bearbeitungsgebühren die in 2008 oder früher in Rechnung gestellt (per Vertrag) und bezahlt (mit Auszahlung des neuen Darlehens) verjährt und damit verloren.

    Wie viele Darlehen hast du denn seit 2009 geschlossen? Wenn es 2 Stück sind, dann machst du einfach einen Tilgungsplan für das erste Darlehen mit Darlehensgebühr und für das zweite Darlehen mit Darlehensgebühr. Danach machst du einfach das Gleiche nochmal nur diesmal ohne Bearbeitungsgebühren. Dann hast du ein Ergebnis, wie die Darlehen gelaufen wären, wenn die Bank keine Gebühren berechnet hätte.

    Muss aber nochmal drauf hinweisen, dass die Aussagen von mir nur auf die Vorgehensweise bezogen ist, wie ich das Ganze anschieben würde! Das Ganze sollte bei Rechtswegbestreitung auf jeden Fall nochmal von einem Fachmann geprüft werden!

  18. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ich dachte, die Verjährungsfrist ist dem Fall ist strittig, da man ja keine Forderungen stellen kann, wenn einem nicht bekannt ist, dass die Gebühren ungültig sind.

  19. Avatar von Ravemaster84
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hm. Dazu kann ich leider nix sagen. Aber dass eine Verjährung durch Unwissenheit gehemmt wird, würde ich nun anzweifeln...hierzu wäre es mit Sicherheit einfacher, wenn der BGH wirklich ein Grundsatzurteil gesprochen hätte. Die Urteile der OLGs kamen dann wohl leider zu spät für viele Kunden. Meine Einschätzung.

  20. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ich denke, dieses Thema Verjährungsfrist ist genauso strittig wie das Thema Bearbeitungsgebühren an sich.

  21. Avatar von isireidaa
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Eben... die Frage ist ja auch, wann die Verjährungsfrist beginnt... Wenn man den Kreditvertrag unterschrieben hat, mit der ersten Rate, bei der Ablöse der Kreditvertrages usw usw...

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