Moin, ich bin es wieder.
Das mit der zurückgenommenen Revision war doch voraus zu sehen. Die Banken haben doch überhaupt kein Interesse an einem Urteil.
Stellt Euch doch mal vor was passieren würde wenn der BGH sagt: „Ja, Bearbeitungsgebühren sind unzulässig“.
Spätestens am nächsten Tag müsste der Postbote mit mehreren LKW-Ladungen an Rückforderungsansprüchen bei den Banken vorbei kommen.
Mit der Rücknahme der Revision und dem, damit verbundenen „Verhindern“ eines BGH-Urteils stehen dich die Banken doch viel besser.
Der Kunde muss nun doch den Klageweg beschreiten um sein Geld zurück zu bekommen. Die Kalkulation der Banken sieht doch so aus, dass mehr als 90% aller Kunden keinen Ärger mit der Bank haben wollen und von einer Klage absehen. Obwohl eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Würde ein Kunde klagen, böte die Bank ihm spätestens im Gerichtstermin einen Vergleich an. (Ich spreche da aus Erfahrung). Hab´ ich ja schon öfter erwähnt, bei
www.vertragswertcheck.de wurde mir und einigen meiner Kunden bereits sehr gut geholfen.
Die Amtsgerichte Nürnberg, Stuttgart, Düsseldorf und Mönchengladbach schließen sich tendenziell den Richtersprüchen der verschiedenen OLG an.
Und nun überlegt doch mal welche Banken in diesen Gerichtsbezirken ihren Sitz haben.
Ein schönes Wochenende, Der Bankenschreck