Wie ist der Ablauf einer Baufinanzierung mit einer Lebensversicherung?
Moin. Seit meinem 25. Lebensjahr habe ich eine Lebensversicherung,
die jetzt nach acht Jahren ja auch schon ganz schön angewachsen ist.
Da wir in absehbarer Zeit gerne ein Haus bauen würden, fragen wir uns,
ob man die Finanzierung eventuell mit der bestehenden Lebensversicherung
koppeln könnte.
Wir wissen, das so etwas möglich ist, aber nicht, wie das genau funktioniert.
Wer kann uns das hier mal an einem Beispiel erklären und uns auch sagen,
ob das eine sinnvolle Variante der Finanzierung ist.
Das Grundstück haben wir übrigens schon, wir bräuchten nur den Bau
finanzieren zu lassen.
AW: Wie ist der Ablauf einer Baufinanzierung mit einer Lebensversicherung?
Der Ablauf ist relativ einfach. Die Lebensversicherung zahlt am Ablauftag eine Summe x aus. Diese Summe wird bei der Bank gliehen. Der Kredit wird direkt von der Lebensversicherung bezahlt.
Dafür zahlen Sie zum einen weiter die Raten für den Kredit, und zwar immer auf die volle Summe, weil es erfolgt ja noch keine Tilgung. Weiterhin zahlen Sie Ihre Beiträge zur Lebensversicherung.
Das Risiko ist hierbei die Zinsfestschreibung. Sollte diese früher um sein, können die Zinsen nach oben steigen....und die werden auf die komplette Darlehenssumme gezahlt (es wurde ja nicht getilgt).
Sinnvoller wäre ein Annuitätendarlehen mit Tilgung und im Mom langer Festschreibung (die Zinsen sind im mom. extrem niedrig) und die Lebensversicherung behalten Sie um hier Rücklagen zu bilden. Bei nem Haus brauch man immer einen Sparstrumpf. Außerdem sollten Sie auch abgesichert sein.
AW: Wie ist der Ablauf einer Baufinanzierung mit einer Lebensversicherung?
Hallo
dem kann ich nur zustimmen.
Es ist nicht sinnvoll ein Annuitätendarlehen ohne Tilgung abzuschließen um dann die Restschuld mit der LV zu begleichen.
Bei dem Zinsniveau sollten Sie zusehen eine Tilgung einzubinden & Sondertilgungen leisten zu können sowie die längste Zinsfestschreibung zu wählen die es am Markt gibt ( wenn es ein attraktiver Zins ist). Nach BGB können Sie einseitig als Kunde nach 10,5 Jahren das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.
So könnten Sie zB die LV Auszahlung zur Resttilgung nutzen.
Achten Sie bitte bei der LV auch auf die Steuer auf. Falls sie eine jüngere haben will Papa Staat auch was vom Auszahlungsbetrag haben.