Ist die Abhebung von Bargeld mit der Kreditkarte eine Straftat?
Von der Möglichkeit, mit der Kreditkarte am Geldautomaten Bargeld abzuheben, habe ich schon öfter Gebrauch gemacht. Meistens musste ich das Geld dann auf mein Girokonto einzahlen, weil ich dort schon den Dispo überschritten hatte. Nun habe ich voller Entsetzen irgendwo gelesen, dass das eigentlich eine Straftat ist. Das wusste ich vorher nicht. Heißt das für mich, dass ich zwar Bargeld abheben darf, es aber nicht auf mein Girokonto einzahlen darf? Warum ist das überhaupt eine Straftat? Ich habe doch nichts Böses im Sinn, sondern will nur verhindern, dass mein Konto noch weiter in die Miesen abrutscht. Könnt ihr mir einen Rat geben?
AW: Ist die Abhebung von Bargeld mit der Kreditkarte eine Straftat?
Wo hast Du was genau gelesen?
Hört sich aber schon so an, als hättest Du Deine Finanzen nicht im Griff.
Schon mal ausgerechnet, wie viel Zinsen Du so im Jahr zahlst? Und was Du mit dem Geld so alles machen könntest?
AW: Ist die Abhebung von Bargeld mit der Kreditkarte eine Straftat?
Hey,
er hat schon recht... Das abheben vom Kreditkartenkonto um damit beim Girokonto nicht ins Minus zu rutschen ist eine Straftat "Betrug" nach § 266b... man nennt es auch "Kreditkartenreiterei".
Der Kunde verschafft sich gegenüber seiner Bank dadurch ein Zinsfreien Kredit der nicht den Bedingungen einer Kreditkarte entspricht. Dafür ist der Dispo oder Kreditkarten mit Teilzahlung gemacht worden. Außerdem schadet er der Bank, dadurch das ihr die Sollzinsen vom Girokonto entgehen und das kann bei einem höheren Betrag über einige Monate schon ein Sümmchen ausmachen. Des weiteren ist es Vertragsbruch, was weitere Zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen kann.
Wenn ich einen Kunden erwische der so etwas tut, dem sperre ich sofort jegliche Kreditkarten, EC Karten, lösche ihm den Dispo und melde den Kreditkarten Missbrauch der Schufa. Wenn der Kunde sich dann wirklich freundlich meldet, bekommt er auch die EC Karte und den halben Dispo zurück... Kreditkarte von mir aber sicherlich die nächsten Jahre nicht mehr.
Es klingt zwar hart aber es ist einfach nicht lustig... wenn die Bank sich entscheidet jemand einen gewissen Dispo zu geben bzw. gar keinen, dann hat das seine Gründe und sollte von dem Kunden nicht mit "austrixen" umgangen werden.
Ps.: In normalfall, was heißt, so lange der Kunde sein Minus ausgleicht, wird keine Anzeige erstattet... so ein Ausgleich kann aber ziemlich schwer werden, wenn der Dispo gekündigt bzw. gekürzt wird. Kann der Kunde nicht zahlen bzw. zahlt er nicht, dann wird so ein Vorfall natürlich zur Anzeige gebracht.... Das ist nun aber kein Freibrief, ich weiß nicht wie andere Banken das Handhaben und ggf. sofort Strafanzeige stellen.