@ fvf -makler
Zunächst mal vielen Dank, dass Sie mich hier so "groß" in Szene gesetzt haben.
Aber ich will natürlich auch hier keine Antwort schuldig bleiben. Googeln muss ich dafür nicht! In einer Sache stimme ich mit pmk völlig überein. Aus heutiger Sicht ist eine kapitalbildende Lebensversicherung nicht mehr sonderlich empfehlenswert. Ich halte eigentlich grundsätzlich nichts davon, das Todesfallrisiko in die Altersvorsorge vertraglich einzubinden.
Natürlich haben Sie völlig richtig geschrieben, dass die seit 1996 abgeschlossenen Verträge einer kapitalbildenden Lebensversicherung bezogen auf die Todesfallsumme, eine andere steuerliche Betrachtung finden, als ältere Verträge. Insofern ist meine Aussage hier nicht ganz stimmig, das gebe ich gerne zu.
Aber wovon reden wir hier?! Sie haben hier eine korrekte Einschränkung mit entsprechender Jahreszahl beschrieben. Das hat PMK eindeutig nicht!
Deshalb bleibe ich dabei! Seine Aussage ist pauschal und unsinnig!
Nach dem was pmk schreibt, wären alle Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, von dieser Regelung betroffen, unabhängig vom Beginndatum! Weiterhin schreibt er, dass ca. nur 5% diese Anforderungen erfüllen würden. 95% der LV's wären somit steuerpflichtig! Wenn das kein Blödsinn ist, dann ist der Kunde wirklich verraten und verkauft!
Übrigens wird auch die private Rentenversicherung unter dem Mantel der Lebensversicherung betrachtet. Somit wird der betroffene Anteil an Verträgen noch geringer.
Wir sprechen also lediglich über einen Abschlußzeitraum von 1996 - 2004!!!
Alle geschlossenen Verträge davor und danach unterliegen einer anderen steuerlichen Regelung. Was glauben Sie fvf, wie viele Verträge in Prozent vom Gesamtbestand aller LV - Verträge Deutschlands werden dies wohl sein?? 10-15% , mehr nicht. Was soll also diese Panikmache? Von diesen , sagen wir ruhig 15 %, will uns pmk nun erzählen, wären 95% mit einer Todesfallsumme unter 60% ! Glauben Sie das wirklich? Bei den meisten Verträgen, die über meinen Tisch wandern stellt sich das anders dar. Aber da will ich mich auch gar nicht streiten, da insgesamt betrachtet nur ein kleinerer Teil wirklich betroffen ist.
Schon immer steuerpflichtig waren die Policen bei sogenannter " steuerschädlicher" Verwendung. Dies ist in der Tat ein sehr dehnbarer Begriff. Dies gilt auch für sogenannte Policedarlehen. Hier muss ich z.Bsp. nachweisen, dass der Geldbetrag nicht zu Finanzierungszwecken verwendet wird oder als Betriebskapital in die eigene Firma einfließt. etc.
Was ich hier wirklich störend finde, ist die Tatsache, dass hier ständig versucht wird den Leuten einzureden, ihre alten Verträge wegzukündigen oder zu verkaufen und unter äußerst fraglichen Methoden versucht wird Neugeschäft zu generieren, bei dem selbstredend natürlich auch wieder Kosten entsehen!
Übrigens, wer wirklich Einblick in die Materie hat, der wüsste, das LV Verträge bei Top - Anbietern selbst mit neuer Besteuerungsgrundlage noch einen höheren Auszahlbetrag nachweisen würden als bei unterdurchschnittlichen Mitbewerben ohne Besteuerung.
Noch eine Frage zur privaten Rentenversicherung. Welche Gelehrten meinen Sie denn??? Rechtsgelehrte, Sozialwissenschaftler, Fiskalritter??
Wie Sie wissen, hatte der Gesetzgeber bereits 1990 versucht in die Steuerfreiheit dieser Produkte einzugreifen. Damals noch ohne Erfolg.
Habe ich einen Vertrag, der vor dem Abschlußjahr 2005 liegt und die entsprechenden Voraussetzungen, wie oben bereits geschrieben, sind erfüllt, ist die Kapitalauszahlung steuerfrei.
Im Gegenteil, auch nach neuer Gesetzesregelung kann die private Rentenversicherung punkten. So ist bei 5 Jahre Beitragszahlung und Mindestlaufzeit von 12 Jaheren und Abruf des Kapitals nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs nur der halbe Ertragsanteil steuerpflichtig. Dies gibt es bei keiner anderen Kapitalanlage. Villeicht sollte man diesen Aspekt bei der Beratung von Kunden mal mit einbeziehen?
mfg
mike