Vergangene Woche wurde im Bundestag (wieder einmal) – in einer “Nacht- und Nebelaktion” – eine Gesetzesänderung im kleinen Kreis “durchgewunken”, aufgrund derer Millionen von Lebensversicherten ab dem 21.12.2012 (im Milliardenbereich) benachteiligt werden sollen/können. Hierbei geht es um die sog. Bewertungsreserven (stille Reserven), die die Lebensversicherer aufgrund einer Änderung des § 56 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) künftig nur noch begrenzt oder gar nicht mehr ausbezahlen müssen. Die derzeitige Bundesregierung ist hierbei vollumfänglich einer Forderung der Versicherungswirtschaft nachgekommen, die schon seit der Verbraucherentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2005 (1 BvR 80/95 vom 26.07.2005) seitens der Versicherer immer wieder an die Politik herangetragen wurde. Die Abstimmung im Bundestag erfolgte lt. Monitor am 08.11.2012 kurz vor 22 Uhr – ohne Debatte – durch eine Handvoll Abgeordneter. Entsprechend “zufrieden” zeigt sich nun die Versicherungswirtschaft mit diesem “Milliarden-Geschenk” der Bundesregierung. Ein verfassungsrechtlich äußerst bedenklicher “Coup”, der seinesgleichen sucht. Darüber hinaus ist dies ein weitere Baustein zur Umschichtung des Sparvermögens der Bürger in Richtung Kapitalgesellschaft sowie (gesetzlich verordneter) Reduzierung der freiwilligen Altersvorsorge.
An den geplanten Regelungen ist Folgendes mehr alsbedenklich:
Versicherungsnehmer sollen künftig nur noch Anspruch auf bestimmte Teile der Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren haben.
Für alle Verträge im Bestand eines Versicherungsunternehmens, bei denen der Rechnungs- bzw. Garantiezins – dieser beträgt seit Anfang 2012 historisch niedrig 1,75 Prozent, ältere Verträge haben einen höheren Rechnungszins – oberhalb der Umlaufrendite – diese beträgt am heutigen Tag ca. 1,08 Prozent – im Zeitpunkt der Berechnung der Bewertungsreserven liegt, soll die Beteiligung ausgeschlossen werden. Ich wiederhole: …soll eine Beteiligung an den Bewertungsreserven ausgeschlossen werden.
Letztlich zielen die Regelungen darauf ab, die Überschussansprüche insbesondere ausscheidender Altkunden zu reduzieren und möglichst viel von den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Papieren zu bunkern, um weniger Nachreservierungen vornehmen zu müssen. Damit will die Branche zu Lasten der bereits Versicherten, aber auch derjenigen, die einen Vertrag kündigen, das lahmende Neugeschäft stärker ankurbeln. Versicherer können und wollen die Ansprüche der Verbraucher aus bestehenden Verträgen reduzieren, um dafür künftigen Kunden mehr versprechen zu können. Da kann man als Verbraucherschützer doch nicht untätig bleiben!